Aktuelles aus dem NV. Verlag - Aktualisierungsstand: Mittwoch, 21.12.2011


Aktuelle Nautische Nachrichten -
NV. Sportschiffahrtskarten Serie 1, aktuelle Ausgabe
 

S1 Kieler Bucht

Das Leuchtfeuer Langelandsbælt-S - DW 54 in Position 54°48.0'N, 10°50.3'E ist zerstört und wird bis auf weiteres durch eine AIS-Markierung »Obstruction DNW255« ersetzt.
Reste der Konstruktion stellen ein Schifffahrtshindernis dar und sind durch drei befeuerte Kardinaltonnen (Nord-, Ost- und Süd) sowie eine befeuerte R-Stumpftonne mit Kennung Q.R bezeichnet.

     
Stand: August 2011
     
     
 

HL S4/8 Okseøerne

Ankerplätze bei den Ochseninseln:
Guten Ankergrund findet man nördlich der Inseln. Auf ausreichenden Abstand (mind. 200m) zu den landseitig mit Baken bezeichneten Kabeltrassen ist zu achten.
Der Hinweis auf die Ankermöglichkeit zwischen den Ochseninseln ist zu streichen.

     
Stand: Juli 2011
     
     
 

S 12 Süd Fünen, S 5A Rudköbing Löb

Langelandsbrücke:
Bis Ende November 2012 werden Renovierungsarbeiten am östlichen Brückenpfeiler der Hauptdurchfahrt ausgeführt. Die Durchfahrtsbreite ist während dieser Zeit um 3m reduziert.
Gleichzeitig werden bis Ende Oktober 2013 alle Seitenfächer der Brücke renoviert. Während der Arbeiten besteht die Gefahr herabfallender Betonstücke. Deshalb ist es verboten die Seitenfächer zu passieren sowie die Wasserfläche in einem Abstand von 50m zu beiden Seiten der Brücke zu befahren. Die Arbeitsbereiche sind durch Schilder und Schwimmbojen gekennzeichnet.

     
Stand: Juni 2011
     
     
 

HL S 7/14 Vejle

Vejle Handelshafen und Sportboothafen
Bis Ende März 2013 werden Umbauarbeiten in beiden Häfen ausgeführt. Die jeweiligen Arbeitsgebiete werden durch Schwimmkörper markiert. Die Schifffahrt wird um Beachtung und Rücksicht gebeten. Die gegenwärtig im Hafen liegenden Sportboote können während der Bauzeit die Brücken weiter benutzen.

     
Stand: Juni 2011
     
     
 

S 6A Alssund und Augustenborgfjord

In der betonnten Rinne nach Augustenborg wurde auf Position 54°56.472'N 009°50.791'E eine Mindertiefe von 2,7m festgestellt. Die amtlich festgelegte Tiefe der Baggerrinne ist deshalb von 4 m auf 2,7m reduziert.

     
Stand: Juni 2011